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   VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438   

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https://dejure.org/2018,25280
VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438 (https://dejure.org/2018,25280)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438 (https://dejure.org/2018,25280)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - AN 9 K 17.00438 (https://dejure.org/2018,25280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 71; BayDSchG Art. 6
    Vorbescheid für Dachgeschossausbau zur Wohnnutzung - Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes

  • rewis.io

    Vorbescheid für Dachgeschossausbau zur Wohnnutzung - Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212

    Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Liegen solche gewichtigen Gründe vor, folgt daraus allerdings nicht zwingend, dass die Veränderungen per se nicht zulässig sind; vielmehr bedarf es zusätzlich einer Ermessensentscheidung, in deren Rahmen die für und gegen eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechenden Umstände, unter Würdigung insbesondere auch der Belange des Denkmaleigentümers, abzuwägen sind (vgl. BayVGH vom 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 21).

    Auch die Eigentümerinteressen des Klägers sind im Rahmen des Ermessens zu würdigen, wobei hierfür von der Sicht eines dem Denkmalschutz aufgeschlossenen Eigentümers auszugehen ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 26-29).

  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 26 B 01.1959

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Fassadenverkleidung mit

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Insofern ist gerade nicht auf die das Denkmal beeinträchtigende Entwicklung abzustellen, sondern allein auf den noch vorhandenen schützenswerten Bestand (BayVGH, U.v. 9.6.2004 - 26 B 01.1959 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Es hat hier jedoch keinen Anlass, an deren fachlicher Einschätzung zu zweifeln, zumal gerade diese mit den historischen und baugeschichtlichen Hintergründen des zu schützenden Baudenkmals und seiner Epoche aufgrund ihres Fachwissens besonders vertraut sind und ihrer fachlichen Beurteilung insofern ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63

    Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Für gewichtige Gründe in diesem Sinne - es handelt sich dabei um einen uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff - genügt in der Regel schon die die Denkmaleigenschaft begründende Bedeutung; eine "gesteigerte" Bedeutung ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680

    Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2147 - juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2009 - 21 ZB 08.3444

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Herstellungskosten; Erforderlichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2147 - juris).
  • VG München, 14.05.2018 - M 8 K 17.984

    Dachausbau bei Einzelbaudenkmal stehen gewichtige Gründe des Denkmalschutzes

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Würde man an Teilen von Einzelbaudenkmälern, die nicht in gleichem Maße einsehbar und/oder optisch ansprechend sind, erhebliche Veränderungen - so wie hier - zulassen, würde auf absehbare Zeit das ganze Baudenkmal in Frage gestellt (vgl. VG München, U.v. 14.5.2018 - M 8 K 17.984 - juris Rn. 38).
  • VG Ansbach, 04.08.2010 - AN 9 K 10.00901

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 DSchG

    Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
    Nur auf diese Weise vermag es einen unverfälschten, wirklichkeitsbezogenen Eindruck aus früherer Zeit zu vermitteln (VG Ansbach, U.v. 4.8.2010 - AN 9 K 10.00901 - juris Rn. 33 mit Hinweis auf die Entscheidung des BayVGH v. 15.12.1981 - 12 I 78).
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 8365/17
    Der Einbau der Loggien stünde damit im deutlichen Widerspruch zur bauzeitlichen Bestimmung des Dachgeschosses und würde den (architektur-)geschichtlichen Aussagewert und die städtebauliche Bedeutung des Ensembles insgesamt erheblich beeinträchtigen (vgl. hierzu auch VG Berlin, Urt. v. 5.10.2022, VG 13 K 215/21, juris Rn. 33 f.; VG Ansbach, Urt. v. 23.7.2014, AN 9 K 13.01369, juris Rn. 47; Urt. v. 26.7.2018, AN 9 K 17.00438, juris Rn. 43; VG München, Urt. v. 14.9.2020, M 8 K 18.3994, juris Rn. 51).

    Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die historische Dachlandschaft bereits derart verändert worden ist, dass sie ihren historischen Aussagewert verloren hat (vgl. hierzu auch VGH München, Beschl. v. 14.9.2010, 2 ZB 08.1815, juris Rn. 3; VG Ansbach, Urt. v. 26.7.2018, AN 9 K 17.00438, juris Rn. 44).

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