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VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 71; BayDSchG Art. 6
Vorbescheid für Dachgeschossausbau zur Wohnnutzung - Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes - rewis.io
Vorbescheid für Dachgeschossausbau zur Wohnnutzung - Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 B 10.212
Gewichtige Gründe des Denkmalschutzes, die für die Beibehaltung des bisherigen …
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Liegen solche gewichtigen Gründe vor, folgt daraus allerdings nicht zwingend, dass die Veränderungen per se nicht zulässig sind; vielmehr bedarf es zusätzlich einer Ermessensentscheidung, in deren Rahmen die für und gegen eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechenden Umstände, unter Würdigung insbesondere auch der Belange des Denkmaleigentümers, abzuwägen sind (vgl. BayVGH vom 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 21).Auch die Eigentümerinteressen des Klägers sind im Rahmen des Ermessens zu würdigen, wobei hierfür von der Sicht eines dem Denkmalschutz aufgeschlossenen Eigentümers auszugehen ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 11.1.2011 - 15 B 10.212 - juris Rn. 26-29).
- VGH Bayern, 09.06.2004 - 26 B 01.1959
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Fassadenverkleidung mit …
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Insofern ist gerade nicht auf die das Denkmal beeinträchtigende Entwicklung abzustellen, sondern allein auf den noch vorhandenen schützenswerten Bestand (BayVGH, U.v. 9.6.2004 - 26 B 01.1959 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage …
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Es hat hier jedoch keinen Anlass, an deren fachlicher Einschätzung zu zweifeln, zumal gerade diese mit den historischen und baugeschichtlichen Hintergründen des zu schützenden Baudenkmals und seiner Epoche aufgrund ihres Fachwissens besonders vertraut sind und ihrer fachlichen Beurteilung insofern ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741).
- VGH Bayern, 18.10.2010 - 1 B 06.63
Zu den Anforderungen an die Prüfung, ob die Erhaltung eines Baudenkmals nach dem …
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Für gewichtige Gründe in diesem Sinne - es handelt sich dabei um einen uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegenden unbestimmten Rechtsbegriff - genügt in der Regel schon die die Denkmaleigenschaft begründende Bedeutung; eine "gesteigerte" Bedeutung ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 - juris Rn. 35). - VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680
Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2147 - juris). - VGH Bayern, 24.07.2009 - 21 ZB 08.3444
Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Herstellungskosten; Erforderlichkeit
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2147 - juris). - VG München, 14.05.2018 - M 8 K 17.984
Dachausbau bei Einzelbaudenkmal stehen gewichtige Gründe des Denkmalschutzes …
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Würde man an Teilen von Einzelbaudenkmälern, die nicht in gleichem Maße einsehbar und/oder optisch ansprechend sind, erhebliche Veränderungen - so wie hier - zulassen, würde auf absehbare Zeit das ganze Baudenkmal in Frage gestellt (vgl. VG München, U.v. 14.5.2018 - M 8 K 17.984 - juris Rn. 38). - VG Ansbach, 04.08.2010 - AN 9 K 10.00901
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 DSchG
Auszug aus VG Ansbach, 26.07.2018 - AN 9 K 17.00438
Nur auf diese Weise vermag es einen unverfälschten, wirklichkeitsbezogenen Eindruck aus früherer Zeit zu vermitteln (VG Ansbach, U.v. 4.8.2010 - AN 9 K 10.00901 - juris Rn. 33 mit Hinweis auf die Entscheidung des BayVGH v. 15.12.1981 - 12 I 78).
- VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 8365/17 Der Einbau der Loggien stünde damit im deutlichen Widerspruch zur bauzeitlichen Bestimmung des Dachgeschosses und würde den (architektur-)geschichtlichen Aussagewert und die städtebauliche Bedeutung des Ensembles insgesamt erheblich beeinträchtigen (…vgl. hierzu auch VG Berlin, Urt. v. 5.10.2022, VG 13 K 215/21, juris Rn. 33 f.;… VG Ansbach, Urt. v. 23.7.2014, AN 9 K 13.01369, juris Rn. 47; Urt. v. 26.7.2018, AN 9 K 17.00438, juris Rn. 43;… VG München, Urt. v. 14.9.2020, M 8 K 18.3994, juris Rn. 51).
Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die historische Dachlandschaft bereits derart verändert worden ist, dass sie ihren historischen Aussagewert verloren hat (…vgl. hierzu auch VGH München, Beschl. v. 14.9.2010, 2 ZB 08.1815, juris Rn. 3; VG Ansbach, Urt. v. 26.7.2018, AN 9 K 17.00438, juris Rn. 44).